Aktuelles zu digitalen Dienstleistungen

MWST-Ratgeber: Digitale Dienstleistungen in der Schweiz

Dieser Ratgeber bietet globalen Digitalanbietern praxisnahe Orientierung auf Grundlage der Vorgaben der Eidgenössischen Steuerverwaltung.

Abstrakte Cloud-Infrastruktur aus Glas mit dezentem Schweizerkreuz
Elektronische DienstleistungenCH / MWST

Schwellenwert / weltweiter Umsatz

So funktioniert die Umsatzschwelle von 100.000 CHF

Die Schwelle von 100.000 CHF bezieht sich auf den weltweiten Umsatz, nicht nur auf den in der Schweiz erzielten Umsatz.

Beträgt Ihr weltweiter Umsatz mindestens 100.000 CHF, kann ab dem ersten relevanten Verkauf an nicht für die MWST registrierte Privatpersonen oder Unternehmen in der Schweiz Schweizer MWST anfallen.

Fallbeispiel

Praktisches Beispiel

Unternehmen X verkauft weltweit Software-Abonnements und erzielt einen Gesamtumsatz von 150.000 CHF. Anschließend tätigt es seinen ersten Verkauf im Wert von 50 CHF an eine Privatperson in Zürich.

Ergebnis

Unternehmen X muss sich für die Schweizer MWST registrieren und auf diesen Umsatz von 50 CHF Schweizer MWST abrechnen.

Geltungsbereich / Einordnung

Was sind elektronische Dienstleistungen?

Elektronische Dienstleistungen werden mit minimaler menschlicher Beteiligung über das Internet oder ein elektronisches Netzwerk erbracht.

  • Software-Downloads und UpdatesAnwendungen, Plug-ins und automatisierte Produktaktualisierungen.
  • Streaming-MedienAudio, Video und andere Abonnementinhalte auf Abruf.
  • Cloud-InfrastrukturHosting, Datenhaltung (Data Warehousing) und automatisierte Rechenleistungen.
  • Automatisierte digitale ProdukteE-Books, Vorlagen und andere elektronisch bereitgestellte Produkte.

Abrechnung und Administration

Abrechnung und Administration

Standardverfahren

Die MWST wird standardmäßig vierteljährlich abgerechnet.

Jährliche Abrechnung auf Antrag

Seit dem 1. Januar 2025

Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5.005.000 CHF können die jährliche MWST-Abrechnung beantragen und damit den administrativen Aufwand reduzieren.

Häufige Fragen zur MWST bei digitalen Dienstleistungen

Was gilt als „elektronische Dienstleistung“ nach Schweizer MWST-Recht?

Eine Leistung, die über das Internet oder ein elektronisches Netzwerk mit minimaler menschlicher Beteiligung erbracht wird — zum Beispiel Software-Downloads, Streaming-Medien, Cloud-Hosting und andere automatisiert bereitgestellte digitale Produkte.

Wer muss sich als ausländischer Digitalanbieter für die Schweizer MWST registrieren?

Jedes ausländische Unternehmen, dessen weltweiter Umsatz 100.000 CHF übersteigt und das elektronische Dienstleistungen an Kunden in der Schweiz erbringt, die selbst nicht MWST-registriert sind — unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder Kleinunternehmen handelt.

Wie oft muss ich eine Schweizer MWST-Abrechnung einreichen?

Der Standardabrechnungszeitraum ist vierteljährlich. Seit dem 1. Januar 2025 können Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5.005.000 CHF die jährliche Abrechnung beantragen, wodurch sich die Anzahl der Einreichungen reduziert.

Ist für digitale Dienstleister eine Schweizer Steuervertretung erforderlich?

Ja. Ausländische Unternehmen ohne Schweizer Betriebsstätte, die in der Schweiz MWST-pflichtig sind, müssen nach Art. 67 MWSTG eine Steuervertretung mit Sitz in der Schweiz bestellen.

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