Was gilt als „elektronische Dienstleistung“ nach Schweizer MWST-Recht?
Eine Leistung, die über das Internet oder ein elektronisches Netzwerk mit minimaler menschlicher Beteiligung erbracht wird — zum Beispiel Software-Downloads, Streaming-Medien, Cloud-Hosting und andere automatisiert bereitgestellte digitale Produkte.
Wer muss sich als ausländischer Digitalanbieter für die Schweizer MWST registrieren?
Jedes ausländische Unternehmen, dessen weltweiter Umsatz 100.000 CHF übersteigt und das elektronische Dienstleistungen an Kunden in der Schweiz erbringt, die selbst nicht MWST-registriert sind — unabhängig davon, ob es sich um Privatpersonen oder Kleinunternehmen handelt.
Wie oft muss ich eine Schweizer MWST-Abrechnung einreichen?
Der Standardabrechnungszeitraum ist vierteljährlich. Seit dem 1. Januar 2025 können Unternehmen mit einem Jahresumsatz bis 5.005.000 CHF die jährliche Abrechnung beantragen, wodurch sich die Anzahl der Einreichungen reduziert.
Ist für digitale Dienstleister eine Schweizer Steuervertretung erforderlich?
Ja. Ausländische Unternehmen ohne Schweizer Betriebsstätte, die in der Schweiz MWST-pflichtig sind, müssen nach Art. 67 MWSTG eine Steuervertretung mit Sitz in der Schweiz bestellen.