Rechtliche Informationen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Parteien

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln das Verhältnis zwischen der DuMa GmbH, Steinenring 3, 4051 Basel, UID-Nr. CHE-232.672.179 (nachfolgend „VAT Agent“, „wir“ oder „uns“) und den Unternehmen oder juristischen Personen, die VAT Agent mit Leistungen der Schweizer MWST-Fiskalvertretung beauftragen (nachfolgend „Kunde“).

Die Leistungen von VAT Agent werden ausschließlich Unternehmen angeboten und stehen Verbrauchern nicht zur Verfügung. Diese AGB werden mit der Bestätigung des Mandats durch den Kunden oder, falls früher, mit der erstmaligen Nutzung der Leistungen verbindlich. Individuelle Regelungen in einer Mandatsvereinbarung gehen diesen AGB im Konfliktfall vor.

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Leistungen

VAT Agent erbringt Leistungen der Schweizer MWST-Fiskalvertretung im Sinne von Art. 67 des Bundesgesetzes über die Mehrwertsteuer (Mehrwertsteuergesetz, MWSTG; SR 641.20). Dazu gehören:

  • Anmeldung des Kunden für MWST-Zwecke bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV);
  • Erstellung und Einreichung periodischer MWST-Abrechnungen (vierteljährlich, halbjährlich nach der Saldosteuersatzmethode oder jährlich, sofern von der ESTV bewilligt);
  • Bereitstellung einer Fiskaldomiziladresse in der Schweiz, einschließlich des unverzüglichen Empfangs und der unverzüglichen Weiterleitung amtlicher ESTV-Korrespondenz an den Kunden; und
  • Erinnerungen an gesetzliche Einreichungs- und Zahlungsfristen.

Die Leistungen umfassen keine Rechtsberatung, Steuerplanung, Begleitung von Kontrollen oder Vertretung in Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren, sofern dies nicht separat schriftlich vereinbart wurde.

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Pflichten des Kunden

Der Kunde ist verpflichtet:

  • richtige, vollständige und rechtzeitige Informationen und Unterlagen bereitzustellen, die für die MWST-Anmeldung und Compliance erforderlich sind, einschließlich einer unterzeichneten Vollmacht;
  • die für jede MWST-Abrechnung erforderlichen Daten spätestens zehn Tage vor Ablauf der gesetzlichen Einreichungsfrist zu liefern;
  • VAT Agent unverzüglich über wesentliche Änderungen seiner Geschäftstätigkeit, seines Umsatzes, seiner Schweizer Lieferkette oder seiner Kontaktdaten zu informieren;
  • innerhalb der geltenden Fristen auf von VAT Agent weitergeleitete Korrespondenz der ESTV zu reagieren; und
  • eine von der ESTV verlangte Sicherheit bereitzustellen und zu finanzieren (beispielsweise eine Bareinlage oder eine Garantie einer Bank mit Sitz in der Schweiz); die Beschaffung einer solchen Sicherheit liegt in der alleinigen Verantwortung des Kunden.

Der Kunde bleibt allein für die Richtigkeit und Vollständigkeit sämtlicher an VAT Agent übermittelter Daten sowie für die Bezahlung aller der ESTV geschuldeten MWST-Beträge verantwortlich.

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Gebühren und Zahlung

Die Gebühren werden jährlich im Voraus in CHF in Rechnung gestellt (oder, sofern vereinbart, in einem entsprechenden Fremdwährungsbetrag, umgerechnet zum am Rechnungsdatum geltenden Wechselkurs) und sind innerhalb von 30 Tagen nach dem Rechnungsdatum fällig. Die Gebühren verstehen sich zuzüglich einer gegebenenfalls anfallenden MWST. Amtliche Gebühren und nachgewiesene Kosten Dritter werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

Bei verspäteter Zahlung gilt ein Verzugszins von 5 % pro Jahr (Art. 104 OR). Bleibt der Kunde nach einer schriftlichen Mahnung und einer Nachfrist von 10 Tagen in Verzug, kann VAT Agent die Leistungen aussetzen oder das Mandat aus wichtigem Grund beenden. Während einer Aussetzung bleibt der Kunde für seine eigene MWST-Compliance verantwortlich.

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Haftung

Der Kunde bleibt die für sämtliche Schweizer MWST-Pflichten haftende steuerpflichtige Person. VAT Agent handelt ausschließlich als administrative Fiskalvertretung und übernimmt keine solidarische oder anderweitige Mithaftung für MWST, Zinsen oder Geldbußen des Kunden.

VAT Agent haftet unbeschränkt für Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung von VAT Agent auf den nachgewiesenen unmittelbaren Schaden beschränkt und darf die vom Kunden in den 12 Monaten vor dem haftungsbegründenden Ereignis gezahlten Gebühren nicht übersteigen; in solchen Fällen ist jede Haftung für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, einschließlich entgangenen Gewinns, ausgeschlossen. Die Haftung für Hilfspersonen wird im nach Art. 101 OR zulässigen Umfang ausgeschlossen.

VAT Agent haftet nicht für Geldbußen, Zinsen oder andere Folgen, die aus verspäteten, unvollständigen oder unrichtigen Informationen des Kunden oder aus der unterbliebenen fristgerechten Bezahlung der MWST durch den Kunden entstehen.

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Dauer und Beendigung

Jede Partei kann das Mandat mit einer schriftlichen Kündigungsfrist von 60 Tagen auf das Ende eines Kalendermonats beenden. Das gesetzliche Recht jeder Partei, den Auftrag jederzeit zu beenden (Art. 404 Abs. 1 OR), bleibt vorbehalten; eine Partei, die zur Unzeit kündigt, hat der anderen den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen (Art. 404 Abs. 2 OR).

Bei Beendigung unterstützt VAT Agent den Übergang auf eine Nachfolgevertretung und informiert die ESTV über den Wechsel. Gebühren für bereits erbrachte Leistungen bleiben geschuldet; im Voraus bezahlte Gebühren für den Zeitraum nach dem wirksamen Beendigungsdatum werden anteilsmäßig zurückerstattet.

Bleibt der Kunde für die Schweizer MWST registriert und hat er bis zum wirksamen Beendigungsdatum keine Nachfolgevertretung bestellt, kann VAT Agent der ESTV mitteilen, dass ihre Vertretung an diesem Datum endet. Der Kunde erkennt an, dass die Aufrechterhaltung einer Schweizer Vertretung seine eigene gesetzliche Pflicht bleibt, solange er registriert ist. VAT Agent übergibt die Unterlagen des Kunden auf Anfrage und darf Kopien aufbewahren, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

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Allgemeine Bestimmungen

VAT Agent kann diese AGB mit einer Vorankündigung von mindestens 30 Tagen in Textform ändern. Ist der Kunde mit den geänderten AGB nicht einverstanden, kann er das Mandat gemäß Abschnitt 6 beenden, bevor die Änderungen in Kraft treten; andernfalls gilt die fortgesetzte Nutzung der Leistungen als Zustimmung.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine wirksame Bestimmung ersetzt, die ihrem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

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Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Diese AGB unterstehen dem materiellen Schweizer Recht unter Ausschluss seiner kollisionsrechtlichen Bestimmungen. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB sind ausschließlich die ordentlichen Gerichte des Kantons Basel-Stadt, Schweiz, zuständig.

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Kontakt

Bei Fragen zu diesen AGB schreiben Sie bitte an contact@vatagent.ch.